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Anerkennung von Schulabschlüssen

Um eine Ausbildung zu beginnen, müssen die zukünftigen Azubis bei der Bewerbung ihren Schulabschluss nachweisen. Ausbildungseinrichtungen können schon vorab bei der Anerkennung des Schulabschlusses unterstützen, indem sie die im jeweiligen Bundesland zuständige Anerkennungsbehörde ermitteln und den Bewerberinnen und Bewerbern bei der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen helfen.

Für die Anerkennung von Schulabschlüssen sind die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer zuständig, wobei häufig für Hochschulabschlüsse getrennte Zuständigkeiten bestehen. Die Anerkennungsstellen prüfen die Gleichwertigkeit des Schulabschlusses mit einem deutschen Schulabschluss und stellen ggf. eine Gleichwertigkeitsbescheinigung aus.

Für den Antrag auf Anerkennung des Zeugnisses werden in der Regel das Schulzeugnis im Original und eine amtliche Übersetzung benötigt. Die sonstigen jeweils benötigten Unterlagen geben die zuständigen Zeugnisanerkennungsstellen bekannt. Häufig stellen sie dafür Checklisten und Antragsformulare zur Verfügung:

Baden-Württemberg

Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 7 – Schule und Bildung – Zeugnisanerkennungsstelle

Bayern

Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern im Bayerischen Landesamt für Schule Gunzenhausen

Berlin

Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Brandenburg

Staatliches Schulamt Cottbus – Zeugnisanerkennungsstelle

Bremen

Senatorin für Kinder und Bildung

Hamburg

Behörde für Schule und Berufsbildung – Schulinformationszentrum

Hessen

Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt

Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Schulen, Referat 201

Niedersachsen

Die Zuständigkeit für die Zeugnisanerkennung wurde den zulassenden Bildungsinstitutionen (z. B. Pflegeschulen) übertragen, d. h. diese bewerten im Rahmen der Bewerbungs- und Zulassungsverfahren die ausländischen Vorbildungsnachweise der Bewerberinnen und Bewerber selbst. Informationen sind beim Niedersächsischen Kultusministerium Hannover erhältlich.

Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierung Köln

Rheinland-Pfalz

Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz

Saarland

Ministerium für Bildung und Kultur

Sachsen

Zeugnisanerkennungsstelle des Freistaates Sachsen beim Landesamt für Schule und Bildung

Sachsen-Anhalt

Landesschulamt Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein

Thüringen

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport