Alltagsbegleitung und Hilfestellung

Anerkennung von Schulabschlüssen

Anerkannte Schulabschlüsse sind notwendig, um in Deutschland eine Berufsausbildung beginnen zu können. Für die Anerkennung sind Informationen und ggf. Unterstützung wichtig.

Um eine Ausbildung zu beginnen, müssen die zukünftigen Azubis bei der Bewerbung ihren Schulabschluss nachweisen. Ausbildungseinrichtungen können schon vorab bei der Anerkennung des Schulabschlusses unterstützen, indem sie die im jeweiligen Bundesland zuständige Anerkennungsbehörde ermitteln und den Bewerberinnen und Bewerbern bei der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen helfen.

Für die Anerkennung von Schulabschlüssen sind die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer zuständig, wobei häufig für Hochschulabschlüsse getrennte Zuständigkeiten bestehen. Die Anerkennungsstellen prüfen die Gleichwertigkeit des Schulabschlusses mit einem deutschen Schulabschluss und stellen ggf. eine Gleichwertigkeitsbescheinigung aus.

Für den Antrag auf Anerkennung des Zeugnisses werden in der Regel das Schulzeugnis im Original und eine amtliche Übersetzung benötigt. Die sonstigen jeweils benötigten Unterlagen geben die zuständigen Zeugnisanerkennungsstellen bekannt. Häufig stellen sie dafür Checklisten und Antragsformulare zur Verfügung:

Baden-Württemberg

Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 7 – Schule und Bildung – Zeugnisanerkennungsstelle

Bayern

Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern im Bayerischen Landesamt für Schule Gunzenhausen

Berlin

Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Brandenburg

Staatliches Schulamt Cottbus – Zeugnisanerkennungsstelle

Bremen

Senatorin für Kinder und Bildung

Hamburg

Behörde für Schule und Berufsbildung – Schulinformationszentrum

Hessen

Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt

Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Schulen, Referat 201

Niedersachsen

Die Zuständigkeit für die Zeugnisanerkennung wurde den zulassenden Bildungsinstitutionen (z. B. Pflegeschulen) übertragen, d. h. diese bewerten im Rahmen der Bewerbungs- und Zulassungsverfahren die ausländischen Vorbildungsnachweise der Bewerberinnen und Bewerber selbst. Informationen sind beim Niedersächsischen Kultusministerium Hannover erhältlich.

Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierung Köln

Rheinland-Pfalz

Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz

Saarland

Ministerium für Bildung und Kultur

Sachsen

Zeugnisanerkennungsstelle des Freistaates Sachsen beim Landesamt für Schule und Bildung

Sachsen-Anhalt

Landesschulamt Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein

Thüringen

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Anleitung zur Wohnungssuche

Die Wohnungssuche wird häufig als zeitraubend und schwierig erlebt. Zugewanderte Personen benötigen Unterstützung, damit die Wohnsituation rechtzeitig geklärt ist.

Zugewanderte Menschen benötigen bei der Suche ihrer ersten Unterkunft in Deutschland Unterstützung. Ein großer Vorteil ist es, wenn Einrichtungen die Möglichkeit haben, eigenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Sie können aber auch bei der Suche nach einer Mietwohnung helfen oder eine Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen organisieren.

Die Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH hat eine Anleitung zur selbständigen Wohnungssuche für Geflüchtete und zugewanderte Personen in Dortmund erstellt, die auch die in den Grundinformationen überregional nutzbar ist. Mit Hilfe von Checklisten und Übersichten wird erklärt, was bei der Wohnungssuche und einem Umzug zu bedenken ist. Dabei werden auch notwendige Behördengänge (z. B. Wohnsitzanmeldung) oder abzuschließende Verträge zum Bezug von Strom, Wasser und Gas erläutert.

Die Anleitung steht in mehreren Sprachen und auch als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

Ausbildungsduldung beantragen

Die Ausbildungsduldung bietet Geflüchteten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, Schutz vor einer Abschiebung und kann mit einem vorliegenden Ausbildungsvertrag beantragt werden.

Geduldete sind Personen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist und deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Sie sind ausreisepflichtig, die Vollstreckung der Ausreiseverpflichtung ist aber ausgesetzt.

Die Ausbildungsduldung ermöglicht es, dass Menschen mit einem Duldungsstatus eine Ausbildung aufnehmen bzw. bis zum Ende der Ausbildung mit einem Schutz vor Abschiebung rechnen können.

Die Kurzübersicht Ausbildungsduldung des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge gibt einen Überblick zu den Voraussetzungen der Ausbildungsduldung und erläutert das Antragsverfahren.

Die Ausbildungsduldung kann formlos bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Auszubildende aus Drittstaaten für die Pflege

Der Leitfaden beschreibt die Phasen des Rekrutierungsprozesses und deren Inhalte von der Konzeption bis zur Integration.

Der Leitfaden “Auszubildende aus Drittstaaten für die Pflege” wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Zusammenarbeit mit IGES Institut GmbH herausgegeben. Der Leitfaden richtet sich an Pflegeeinrichtungen und gibt konkrete und praxisnahe Handlungsempfehlungen zur Gewinnung von Pflegekräften aus Drittstaaten für die Ausbildung in Deutschland. Er basiert auf umfangreichen Erfahrungen aus den Modellprojekten, die das BMWi in den Jahren 2012 bis 2019 sowohl in der Alten- als auch in der Krankenpflege mit dem Partnerland Vietnam durchgeführt hat. 

Handbook Germany

Das Handbuch gibt in Videos und Texten Antworten von A–Z zum Leben in Deutschland.

Das Handbook Germany von Neue deutsche Medienmacher e. V. (ndm) gibt in acht Sprachen durch Videos und Texte Antworten von A–Z zum Leben in Deutschland. Sie erhalten wichtige Tipps zu Asyl, Wohnung, Gesundheit, Arbeit und Ausbildung, sowie zu Kita, Studium und vielem mehr. Die Redakteurinnen und Redakteure kommen aus verschiedenen Teilen der Welt und wissen daher, welche Fragen sich gerade zu Beginn in Deutschland stellen.

Soziokulturelles Integrationsmanagement

Menschen mit Zuwanderungsgeschichte benötigen „Kümmerer-Strukturen“, um in ihrem neuen Arbeits- und Lebensumfeld anzukommen.

Das soziokulturelle Integrationsmanagement (SKIM) soll Migrantinnen und Migranten individuell bei persönlichen Angelegenheiten unterstützen.

Geflüchtete und zugewanderte Menschen werden in ihrer neuen Heimat mit besonderen finanziellen, administrativen und sprachlichen Herausforderungen konfrontiert (z. B. Anträge bei der Kindergeldkasse, Anmeldungen in Schulen und Kindergärten oder die Wohnungssuche). Um hier Frustrationserlebnisse zu vermeiden und eine positive Bindung zugewanderter Personen an die neue Heimat zu stärken, ist Unterstützung erforderlich.

Das SKIM wurde im Rahmen des Modellprojekts INGE von saarland.innovation&standort e. V. (saaris) erstellt und richtet sich an alle, die „Kümmerer-Strukturen“ für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aufbauen möchten.

 

Willkommen in Deutschland

Zuwanderinnen und Zuwanderer brauchen Unterstützung, um sich schneller in ihren neuen Alltag einzufinden.

Die Broschüre „Willkommen in Deutschland“, herausgegeben vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, informiert Zuwanderinnen und Zuwanderer über Unterstützungsangebote, damit diese sich in dem ungewohnten Alltag der neuen Umgebung schneller und besser zurechtfinden. Die Broschüre ist auch in anderen Sprachen verfügbar.