Zugewanderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen einen Antrag auf Anerkennung der im Heimatland erlangten Berufsabschlüsse stellen. Dabei wird geprüft, ob die im Ausland erworbene Qualifikation einem deutschen Referenzberuf entspricht. Ist dies nicht der Fall, muss die bzw. der Antragstellende ergänzende Kurse besuchen oder eine Prüfung ablegen, die eine ausreichende Qualifizierung nachweist. Neu zugewanderten Fachkräften hilft es sehr, wenn sie für die berufliche Anerkennung unterstützt und beim Aufbau von Kompetenzen und Qualifikationen gefördert werden. Zu Besonderheiten beim Anerkennungsverfahren angeworbener Fachkräfte gibt der Werkzeugkoffer (DKF), welcher durch das Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen entwickelt wurde, nützliche Hinweise.
Werkzeuge
Anpassungsqualifizierung für internationale Pflegekräfte
Der Leitaden bietet eine Rahmenplanung zur Erlangung der Gleichwertigkeit internationaler BerufsabschlüsseInformationsportal: Anerkennung in Deutschland
Das Portal bietet umfangreiche Recherchemöglichkeiten insbesondere zu den Anerkennungsverfahren.Berufliche Anerkennung von Pflegefachkräften
Der konkrete Ablauf des Anerkennungsverfahrens für Pflegefachkräfte ist davon abhängig, ob sie ihren Abschluss in der EU oder in einem Drittstaat erworben haben.Berufliche Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten
Der konkrete Ablauf des Anerkennungsverfahrens für Ärztinnen und Ärzte ist davon abhängig, ob sie ihren Abschluss in der EU oder in einem Drittstaat erworben haben.